Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform personalpaten.de, betrieben von Sezer Canbolat, Kurt-Schumacher-Str. 44, 31139 Hildesheim (nachfolgend „personalpaten"), durch
- Kandidat:innen — Fachkräfte aus allen Branchen, die eine neue Position suchen, sowie
- Unternehmen — Betriebe aus allen Branchen, die Personal suchen.
Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses, indem Kandidat:innen ein Profil anlegen bzw. ein Unternehmen einen Auftrag gemäß § 3 erteilt; mit dieser Handlung erkennen Sie die AGB in ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, personalpaten stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
personalpaten vermittelt Fachkräfte aus allen Branchen (u. a. Handwerk, Bau, Pflege & Gesundheit, Gastronomie, Handel, Beratung & Dienstleistung, Büro & Verwaltung) an Unternehmen, die Personal suchen. Die Vermittlung erfolgt kuratiert: Kandidat:innenprofile werden vorab geprüft und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten an passende Unternehmen weitergegeben.
Für Kandidat:innen ist die Nutzung der Plattform kostenlos. Für Unternehmen ist das Honorar überwiegend erfolgsabhängig, mit einer anteiligen Anzahlung bei Auftragserteilung (siehe § 5).
Der Vermittlungsauftrag gilt als von personalpaten erfüllt, sobald mindestens drei geeignete Kandidat:innen vorgestellt wurden oder eine erfolgreiche Festanstellung zustande gekommen ist – je nachdem, was zuerst eintritt.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vermittlungsvertrag zwischen personalpaten und einem Unternehmen kommt zustande, wenn das Unternehmen ein Erstgespräch vereinbart und personalpaten den Auftrag zur Kandidat:innensuche schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt. Für Kandidat:innen kommt ein Nutzungsverhältnis mit Anlage eines Profils zustande.
§ 4 Pflichten der Kandidat:innen
- Angaben im Profil (Qualifikation, Berufserfahrung, Wunschregion etc.) sind wahrheitsgemäß zu machen.
- Änderungen relevanter Angaben (z. B. Verfügbarkeit) sind personalpaten mitzuteilen.
- Das Profil kann jederzeit formlos gelöscht werden.
§ 5 Pflichten und Vergütung der Unternehmen
Das Honorar richtet sich nach dem Qualifikationsniveau der zu besetzenden Position und wird bei Auftragserteilung vereinbart. Als Richtwerte gelten drei Stufen:
- Stufe 1 — Fachkraft ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Quereinstieg, Hilfskraft): 4.000 € netto
- Stufe 2 — Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung: 6.000 € netto
- Stufe 3 — Spezialist:in oder Führungskraft (z. B. Meister:in, Studium, Personalverantwortung): 10.000 € netto
Die passende Stufe wird im Erstgespräch anhand der ausgeschriebenen Position gemeinsam mit dem Unternehmen festgelegt und vor Auftragserteilung transparent mitgeteilt.
Zahlung in zwei Schritten: 25 % des Honorars werden mit Auftragserteilung fällig; damit finanziert personalpaten die aktive Kandidat:innensuche, u. a. die Schaltung von Stellenanzeigen. Die verbleibenden 75 % werden fällig mit dem ersten Arbeitstag der/des vermittelten Kandidatin/Kandidaten beim Unternehmen.
Der erste Teilbetrag (25 %) ist unabhängig vom Vermittlungserfolg zu zahlen und dient dem Aufwand der aktiven Suche; ein Anspruch des Unternehmens auf eine erfolgreiche Vermittlung besteht davon unabhängig nicht. personalpaten schuldet die sorgfältige Suche und Vorstellung passender Kandidat:innen, nicht den Vermittlungserfolg selbst.
Nachbetreuung und Ersatzgarantie: Nach Arbeitsantritt begleitet personalpaten die/den Vermittelte(n) und das Unternehmen vier Wochen lang aktiv, u. a. durch wöchentlichen Kontakt zu beiden Seiten. Beendet die/der Vermittelte das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser vier Wochen, sucht personalpaten kostenlos eine Nachbesetzung, bis eine geeignete Ersatzkandidatin/ein geeigneter Ersatzkandidat gefunden ist; eine erneute Anzahlung oder ein erneutes Honorar fällt hierfür nicht an. Nach Ablauf der vier Wochen ohne Kündigung gilt die Vermittlung als erfolgreich abgeschlossen.
Eine Umgehung der Vermittlung — etwa die direkte Kontaktaufnahme mit einer von personalpaten vorgestellten Kandidatin/einem vorgestellten Kandidaten unter Umgehung des vereinbarten Vermittlungsprozesses — ist nicht gestattet.
§ 6 Vertraulichkeit
personalpaten behandelt alle Angaben von Kandidat:innen vertraulich. Eine Weitergabe von Profildaten an ein Unternehmen erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten im jeweiligen Einzelfall. Unternehmen verpflichten sich, erhaltene Kandidat:innendaten ausschließlich zum Zweck der Personalgewinnung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsverhältnis von Kandidat:innen ist jederzeit ohne Frist kündbar (Löschung des Profils).
Vermittlungsaufträge von Unternehmen laufen bis zur erfolgreichen Besetzung im Sinne von § 2 (mindestens drei vorgestellte Kandidat:innen oder eine erfolgreiche Einstellung, unter Berücksichtigung der Ersatzgarantie nach § 5). Sie können darüber hinaus von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart. Die bereits gezahlte Anzahlung nach § 5 (25 % des Honorars) verbleibt bei personalpaten, sofern personalpaten seiner Suchpflicht gemäß § 2 nachgekommen ist. Hat personalpaten diese Pflicht schuldhaft verletzt oder gar keine Suchtätigkeit aufgenommen, ist die Anzahlung anteilig zurückzuerstatten.
Stellt das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Auftrags eine Kandidatin oder einen Kandidaten ein, die/der ihm im Rahmen dieses Auftrags von personalpaten vorgestellt wurde, wird die restliche Vergütung nach § 5 fällig, als wäre der Auftrag bis zur Einstellung fortgeführt worden.
§ 8 Haftung
personalpaten prüft Kandidat:innenprofile mit Sorgfalt, kann jedoch keine Garantie für die fachliche oder persönliche Eignung einer vermittelten Person im Einzelfall übernehmen. Für Schäden haftet personalpaten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Änderung dieser AGB
personalpaten kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen werden aktive Nutzer:innen rechtzeitig informiert. Für zu diesem Zeitpunkt bereits erteilte, laufende Vermittlungsaufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Konditionen (insbesondere Honorar und Zahlungsmodalitäten nach § 5) unverändert fort; eine Änderung dieser AGB wirkt sich auf sie nicht rückwirkend aus.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hildesheim. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.